MAIL
info@heinze-rechtsanwaelte.ch
TEL.
+41 58 25 52 510
RECHTSRAUM
Anwaltswahl

30.01.2024: Studienplatz Humanmedizin - Dr. Heinze & Partner 

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben für ihre Mandantschaft ein Verfahren beim Verwaltungsgericht zur Erlangung eines Studienplatzes Medizin erfolgreich beendet. Sie hat den gewünschten Studienplatz Humanmedizin erhalten

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut eine Prüfungsanfechtung Steuerberater (Treuhänder) erfolgreich beendet. Die Verfügung wurde aufgehoben.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut eine Prüfungsanfechtung Promotion im Gerichtsverfahren erfolgreich beendet. Die Verfügung wurde aufgehoben.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut eine Prüfungsanfechtung im Einspracheverfahren erfolgreich beendet. Die Verfügung zum endgültigen Nichtbestehen wurde aufgehoben.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut eine Prüfungsanfechtung Rechtswissenschaft erfolgreich beendet. Die Verfügung zum Nichtbestehen wurde aufgehoben.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut eine Prüfungsunfähigkeit erfolgreich geltend gemacht. Die Verfügung zum Nichtbestehen wurde aufgehoben.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut eine Prüfungsanfechtung erfolgreich beendet. Die Verfügung zum Nichtbestehen wurde aufgehoben.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben wieder einmal eine Prüfungsanfechtung erfolgreich beendet. Das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht im Prüfungsrecht (Prüfungsanfechtung Jus) wurde gewonnen.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben wieder einmal eine Namensänderung (Nachname) erfolgreich beendet. Der Mandant hat den gewünschten Nachnamen erhalten.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben wieder einmal eine Prüfungsanfechtung Dissertation erfolgreich beendet. Die Verfügung über das Nichtbestehen wurde vom Verwaltungsgericht aufgehoben und der Titel darf von der Mandantschaft geführt werden.