MAIL
info@heinze-rechtsanwaelte.ch
TEL.
+41 58 25 52 510
RECHTSRAUM
Anwaltswahl
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner

Beschwerde an das Bundesgericht

Beschwerde an das Bundesgericht

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind in der Schweiz insbesondere auf Prüfungsrecht und Verfassungsrecht spezialisiert und führen für Sie eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde in der Schweiz beim Bundesgericht.

Am Ende eines Gerichtsverfahrens kann in letzter Instanz eine Beschwerde an das Bundesgericht notwendig werden. Das gilt in der Regel einerseits für zivilrechtliche und strafrechtliche Verfahren sowie andererseits grundsätzlich für öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten. Soweit die ordentliche Beschwerde jedoch nicht vorgesehen ist, steht die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zur Verfügung.

Insbesondere im Prüfungsrecht ist eine ordentliche Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ausgeschlossen, so dass die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zu erheben ist. Mittels der ordentlichen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten können im Grundsatz hingegen Entscheide in vielen öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, kantonale Erlasse sowie Angelegenheiten der politischen Stimmberechtigung gerügt werden. Insoweit geht es um die Anwendung einfachen Rechts, wenngleich die Schweizer Bundesverfassung inzident zu berücksichtigen ist.

Bei der subsidiären Verfassungsbeschwerde handelt es sich hingegen um eine Beschwerde, mittels der ausschliesslich die Verletzung verfassungsrechtlicher Rechte gerügt wird. Grundlage ist die Bundesverfassung der Schweiz. Dabei können insbesondere Entscheide einer letzten kantonalen Instanz angefochten werden, die wiederum durch vorinstanzliche Rechtsprechung bestätigt worden sein können.

Das Bundesgericht verlangt einen qualifizierten Vortrag, weshalb möglichst ein Rechtsanwalt für Verfassungsbeschwerden wie Dr. Arne-Patrik Heinze agieren sollte, denn es kommt nicht selten vor, dass eine Verfassungsbeschwerde vom Bundesgericht mangels Einhaltung des qualifizierten Rügeprinzips bezüglich verfassungsmässiger Rechte abgewiesen wird.

Als Verfassungsrechtler, Autor und Dozent kennt sich Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze im Verfassungsrecht aus. Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze vertritt Verfassungsbeschwerden in allen Rechtsgebieten, weil es letztlich um Grundrechtsverletzungen und die Schweizer Bundesverfassung geht – bei Verfassungsbeschwerden im Rahmen von Prüfungsanfechtungen und Studienplatzklagen ebenso wie in gesellschaftsrechtlichen, erbrechtlichen, familienrechtlichen oder sonstigen Streitigkeiten.

Im Überblick

Unsere Experten

Dr. Arne-Patrik Heinze LL.M.
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eda-Melis Arslan
Rechtsanwältin
Marie Johanna Raben
Rechtsanwältin
Jan Sawitza LL.M.
Rechtsanwalt
Eileen Menne
Rechtsanwältin
Frank Schumacher
Rechtsanwalt / Of Counsel
Friedrich Lösener
Rechtsanwalt / Of Counsel
Dr. Gian Sandro Genna
Rechtsanwalt / Of Counsel
Nils Fock
Rechtsanwalt / Of Counsel
Gerhard Heinze
Wissenschaftliche Mitarbeit / Rechtsanwalt
Nina Uecker-Rahmel
Wissenschaftliche Mitarbeit / Assessorin
Gina-Maria Keller
Juristische Mitarbeit
Nicola Meier
Wissenschaftliche Mitarbeit
Christopher Heinze
Wissenschaftliche Mitarbeit
Charlotte Winkens
Wissenschaftliche Mitarbeit
Marina Djordjin
Wissenschaftliche Mitarbeit
Michael Heinze
Wissenschaftliche Hilfskraft
Beatrice Momtsis
Assistentin der Geschäftsführung
Mario Karl
Assistenz
Hilal Ertören
Assistenz / Rechtsanwaltsfachangestellte
Laureen Eileen Biß
Assistenz / Rechtsanwaltsfachangestellte
Neda Zenge
Auszubildende
Dr. Heinze & Partner

Woran erkenne ich einen guten Rechtsanwalt?

Für jemanden, der einen kompetenten Rechtsanwalt sucht, ist es oft schwer, die richtige Wahl zu treffen. So, wie es für einen Juristen zum Beispiel schwierig sein kann, im Bedarfsfall einen kompetenten Arzt zu wählen, ist es für viele Menschen ein Problem, sich für einen Rechtsanwalt zu entscheiden.
Mehr erfahren