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27.06.2019: Erfolgreiche Schulplatzklage an der Wunschule Hamburg - Dr. Heinze & Partner

Dr. Heinze & Partner sind Rechtsanwälte für Schulplatzklagen und haben in Hamburg für Ihre Mandantschaft während des gerichtlichen Eilverfahrens erreicht, dass dem Mandanten ein Schulplatz an der Wunschgrundschule zugewiesen wird. Nachdem der Mandant einer von ihm bzw. seinen Eltern nicht gewünschten Schule zugewiesen wurde, haben die auf Schulrecht spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner dezidiert rechtlich vorgetragen. Der Wunschschulplatz wurde zugewiesen.

Die auf Prüfungsanfechtungen spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben in Baden-Württemberg erneut eine Prüfungsanfechtung im Juraexamen erfolgreich für ihre Mandantschaft beendet. Nachdem der Mandant die Prüfung zunächst endgültig nicht bestanden hatte, haben Die Anwälte für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner dezidiert wissenschaftlich vorgetragen und inhaltliche Bewertungsfehler aufgedeckt, so dass die Prüfer von einer Anhebung der Note überzeugt werden konnten. Dem Widerspruch wurde abgeholfen und der Mandant wurde zur mündlichen Prüfung zugelassen. Es hat sich wieder gezeigt, dass Dr. Heinze & Partner in besonderer Weise fachlich qualifiziert vortragen.

Reden und verkaufen können viele Rechtsanwälte, jedoch werden wissenschaftlich fachliche Argumente, die Dr. Heinze & Partner zu erdenken in der Lage sind, oft erst im Verfahren maßgeblich und sind für den Erfolg entscheidend.

Die unter anderem auf Verfassungsbeschwerden spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben erneut eine Verfassungsbeschwerde zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG für ihre Mandantschaft verfasst. Im Rahmen eines Datenlöschungsverfahrens wurde keine vollständige Akteneinsicht gewährt und es wurden aus Sicht der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner in verfassungswidriger Weise seitens der Behörde Schwärzungen in der Akte vorgenommen.

Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze hat im Eilverfahren im öffentlichen Baurecht erfolgreich erreicht, dass die Vollstreckung einer Nutzungsuntersagung gegen die Mandanten ausgesetzt wird.

Im Rahmen einer Prüfungsanfechtung der Bewertung einer notariellen Fachprüfung durch Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze wurde der Bescheid aufgehoben. Der Mandant wurde zur mündlichen Prüfung zugelassen und die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für notwendig erklärt. Der Mandant hatte zunächst von einer anderen auf Prüfungsrecht spezialisierten Kanzlei eine Widerspruchsbegründung eingereicht, woraufhin der Widerspruch zurückgewiesen wurde. Nachdem Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze eine fachkompetente vollständig neue Widerspruchsbegründung verfasst hatten, war der Widerspruch aufgrund der von uns aufgedeckten Bewertungsfehler erfolgreich.

Die Bewertungen der Prüfer im 2. Examen Jura in Hamburg waren bewertungsfehlerhaft und wurden daher im Rahmen einer Prüfungsanfechtung in verschiedenen Rechtsgebieten um drei Notenpunkte angehoben mit der Folge, dass der Mandant des Rechtsanwalts Dr. Arne-Patrik Heinze die für das Richteramt notwendige Notenstufe erreichen konnte.

Mittels diverser ärztlicher Gutachten und eines umfangreichen Sachvortrages konnte Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze für seine Mandantschaft die Anerkennung einer nachträglich unerkannten Prüfungsunfähigkeit in einem Verfahren gegen eine Hochschule erreichen.