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20.05.2019: Neue Verfassungsbeschwerde zum rechtlichen Gehör aus Art. 103 abs. 1 GG und zu Art. 33 Abs. 5 GG - Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze

Die Rechtsanwälte für Verfassungsbeschwerden Dr. Heinze & Partner haben für ihre Mandantschaft eine Verfassungsbeschwerde zu Art. 33 Abs. 5 GG und zum rechtlichen Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verfasst.

Die Rechtsanwälte für Verfassungsbeschwerden Dr. Heinze & Partner haben für ihre Mandantschaft erneut eine Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG gefertigt, weil öffentlich-rechtliche Rechtsträger über einen Mandanten widerrechtlich Daten erfasst und gespeichert haben. Aufgrund der wissenschaftlichen Qualifikation des Dr. Arne-Patrik Heinze ist es möglich, dezidiert wissenschaftlich zu den Grundrechtsverletzungen vorzutragen.

Die auf Prüfungsanfechtungen spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben in Baden-Württemberg erneut eine Prüfungsanfechtung im Juraexamen erfolgreich für ihre Mandantschaft beendet. Nachdem der Mandant die Prüfung zunächst endgültig nicht bestanden hatte, haben Die Anwälte für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner dezidiert wissenschaftlich vorgetragen und inhaltliche Bewertungsfehler aufgedeckt, so dass die Prüfer von einer Anhebung der Note überzeugt werden konnten. Dem Widerspruch wurde abgeholfen und der Mandant wurde zur mündlichen Prüfung zugelassen. Es hat sich wieder gezeigt, dass Dr. Heinze & Partner in besonderer Weise fachlich qualifiziert vortragen.

Reden und verkaufen können viele Rechtsanwälte, jedoch werden wissenschaftlich fachliche Argumente, die Dr. Heinze & Partner zu erdenken in der Lage sind, oft erst im Verfahren maßgeblich und sind für den Erfolg entscheidend.

Die unter anderem auf Verfassungsbeschwerden spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben erneut eine Verfassungsbeschwerde zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG für ihre Mandantschaft verfasst. Im Rahmen eines Datenlöschungsverfahrens wurde keine vollständige Akteneinsicht gewährt und es wurden aus Sicht der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner in verfassungswidriger Weise seitens der Behörde Schwärzungen in der Akte vorgenommen.

Die auf Prüfungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben in Hessen erneut eine Prüfungsanfechtung Jura 1. Examen erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund des dezidiert wissenschaftlichen Vortrages der auch als Fachautoren tätigen Partner der Kanzlei wurden Bewertungsfehler aufgedeckt, so dass die Prüfer die Note hochgesetzt haben. Nunmehr ist die Mandantin zur mündlichen Prüfung zugelassen und kann Ihren beruflichen Werdegang fortführen.

Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze der Kanzlei Dr. Heinze & Partner führt als Anwalt für Verfassungsbeschwerden für seine Mandanten erneut eine Verfassungsbeschwerde zum Eigentum (Art. 14 GG) und zum rechtlichen Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) sowie wegen Entziehung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG).

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner als Rechtsanwälte für Verfassungsbeschwerden vertreten ihre Mandantschaft in einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht bezüglich der Einschränkung des Betreuungsrechts, das ein Bruder für seine schwerbehinderte Schwester ausübt.

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner als Rechtsanwälte für Verfassungsbeschwerden führen für Ihre Mandantschaft eine Verfassungsbeschwerde bezüglich des Sorgerechts für ein Kind, das der Mutter unter höchst fragwürdigen Umständen entzogen wurde.

Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze als Anwalt für Verfassungsbeschwerden hat im Rahmen eines Verfahrens seiner Mandantschaft gegen diverse Banken bezüglich der Prospekthaftung bei einem Filmfonds eine Verfassungsbeschwerde gegen die fachgerichtlichen Entscheidungen eingelegt. Gerügt wurden unter anderem die Rechte auf effektiven Rechtsschutz und rechtliches Gehör.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Arne-Patrik Heinze hat bezüglich eines Verfahrenskonvoluts (ca. 160 Verfahren), welche Abrechnungsmechanismen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft betreffen, die Verfassungsbeschwerden übernommen. Im Kern geht es um Abrechnungen von Ärzten im Bereich Humanmedizin, welche die Körperschaft nicht anerkennt und Offenlegung der Daten der Patienten verlangt.