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Juristische Repetitorien und Universitäten auf dem Prüfstand

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Juristische Repetitorien und Universitäten auf dem Prüfstand

[title] Die Erste Juristische Prüfung (1. Examen) - Juristische Repetitorien und Universitäten auf dem Prüfstand [/title]

Seit Jahrzehnten wird die Juristische Ausbildung kritisiert und modifiziert. Ist wirklich alles schlecht? Wir haben versucht, unsere praktischen Erfahrungen aus zahlreichen prüfungsrechtlichen Verfahren und aus unserer Lehrtätigkeit im Bereich der Examensvorbereitung zu nutzen, um sie in einem – wenn auch von manchem Leser als pauschal empfundenen Beitrag – zusammenzufassen.

Schon lange wird versucht, die Juristenausbildung zu reformieren. Mittlerweile wurden im universitären Bereich Zwischenprüfungen eingeführt, in denen unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. Der staatliche Teil der Ersten Juristischen Prüfung ist – trotz des Bologna-Prozesses – glücklicherweise nicht abgeschafft worden. Sie ist eine letzte Bastion, die dazu genutzt werden kann, wieder eine strukturierte Denkprüfung für Juristen zu schaffen – in einer Zeit, in der nahezu jeder Ausbildungsberuf mittels zum Teil zweifelhafter Akkreditierungen für aus dem Boden sprießende Hochschulen zum Studiengang angehoben und mit der Verwendung diverser Anglizismen aufgewertet wird. Der staatliche Teil der juristischen Ausbildung ist ein Hauptgrund, warum deutschen Juristen in der Welt noch immer viel Anerkennung entgegengebracht wird. Sie gelten im Vergleich zu den Juristen der meisten anderen Länder noch immer als strukturierte Denker. Eine weitere Verkümmerung insbesondere des Jurastudiums durch frühere Spezifizierung und Multiple-Choice-Prüfungen würde die deutsche Rechtswissenschaft, die derzeit durch den guten Ruf vergangener Tage etabliert ist, endgültig zu einem Fachhochschulstudium verkommen lassen. Durch die Einführung der Multiple-Choice-Prüfungen würden wie im Studiengang Medizin und in vielen anderen Studiengängen völlig falsche Fähigkeiten wie das stupide Auswendiglernen gefördert werden. Falsche Anreize würden gesetzt werden.

Die bisherigen Modernisierungen des Systems haben nicht nennenswert zur Steigerung der Qualität der juristischen Ausbildung und Lehre beigetragen. Es besteht eine Tendenz zur Förderung der Vermehrung zusammenhanglos erlernten Wissens, ohne dabei die Grundlage für jeden guten Juristen im Auge zu behalten – die Systematik. Jura ist letztlich logisch und eine Art „Mathematik in Worten“. Aktuell verkommt sie zu einer Lernwissenschaft. Es wird anstelle des Detaildenkens seitens vieler Prüfer Detailwissen gefordert, das sie selbst nicht haben, jedoch vor der Prüfung aus einer Fachzeitschrift oder Entscheidungssammlung herausfiltern. Das liegt unter anderem daran, dass die Prüfer selbst zum Teil lernorientiert ausgebildet worden und somit nicht in der Lage sind, systematische Argumentationen guter Kandidaten nachzuvollziehen. Die Abwendung von der Systematik ist ein schleichender Prozess, in dem mittelmäßige Anbieter kommerzieller Repetitorien sich mit einigen Universitäten einen Wettkampf im Detaillernen liefern.

Die Bearbeitung anspruchsvoller Fälle ist gut und richtig, um Vernetzungen im Gehirn zu schaffen. Wer vertiefte Strukturen durch die Analyse und Lösung detaillierter Fälle geschaffen hat, ist in der Lage, nahezu jegliche Einordnung einer Fallkonstellation vorzunehmen. Werden Details allerdings nicht genutzt, um Gehirnvernetzungen zu schaffen, sondern um zu suggerieren, das Detailprobleme auswendig gelernt werden müssen, ist schon der Ansatz verfehlt. Und dieser verfehlte Ansatz ist mittlerweile leider regelmäßige Realität. Die Notwendigkeit strukturierten Denkens sowie des präzisen Umganges mit der Sprache wird in der Ausbildung nicht hinreichend berücksichtigt.

Das liegt zum Teil daran, dass Studierende nicht hinreichend vorgebildet zur Universität kommen und auch in der Schule kaum strukturiertes und kritisches Denken gelehrt wird. Es verwundert zudem sehr, dass an Juristischen Fakultäten zum Teil Kurse für Rechtschreibung und Grammatik angeboten werden, weil es an elementaren Grundlagen in diesem Bereich fehlt. Jura lebt von spitzfindigen Formulierungen und dem präzisen Umgang mit der Sprache. Leider wird letzterer den Studenten nicht immer vorgelebt. Ob in Lehrbüchern oder Skripten – es wird oft ungenau formuliert. Redundanzen wie „vorliegend“ oder Aktivformulierungen werden anstelle der Passivformulierungen verwendet, obwohl sie sprachlich falsch sind (z.B. „Das Gesetz sagt...“). Bezüglich wissenschaftlicher Veröffentlichungen zählt in der Wissenschaft vermehrt eher die Quantität als die Qualität. So werden Publikationen künstlich aufgespalten, um eine längere Veröffentlichungsliste zu erlangen. In Publikationen wird anstelle feinsinniger Formulierungen zum Teil unbedacht und gelegentlich sogar umgangssprachlich formuliert. Dies gereicht Studenten zum Vorbild und die Kette wird in der nächsten Juristengeneration fortgesetzt werden.

Die Universitäten tragen für diese Misere zumindest eine Mitverantwortung. Es gibt im Bereich der universitären Ausbildung keine Trennung der Forschung und der Lehre, obwohl diese zumindest partiell sinnvoll wäre. Dieser Missstand könnte jetzt auf den in diesem Bereich restriktiv agierenden Gesetzgeber geschoben werden, jedoch wäre das zu einfach. Es gibt an den Universitäten entsprechende Spielräume und faktisch findet eine Abstimmung zwischen den Universitäten und der Politik statt. So gibt es zum Beispiel Bundesländer, in denen die Schwerpunktprüfung sinnwidrig vor der staatlichen Prüfung erfolgen muss, weil sie dann besser in das Unterrichtsprogramm der einen oder anderen Universität passt.

Es nützt niemandem, wenn Studenten im Anfangssemester in jedem Fachgebiet nahegelegt wird, ein Werk ihres Professors mit 1000 Seiten zu erwerben. Wichtig wäre es gerade zu Beginn, qualitativ hochwertiges Lehrpersonal einzusetzen, das in der Lage ist, unter Einbindung der Studenten Grundstrukturen zu vermitteln, ohne sie mit unübersichtlichen Materialien zu überfordern. Es gibt einige Professoren, die dies sehr gut können und insoweit auch sehr engagiert sind. Bei einem nicht unerheblichen Teil des Lehrpersonals ist dies aber anders. Es wäre ein Ansatz, die Forschung und die Lehre verstärkt zu trennen. Das setzt aber voraus, dass die Lehre in der Wissenschaft verstärkt werden honoriert werden würde. Wenn für die Karriere eines Professors lediglich die Veröffentlichungen (dabei im Wesentlichen die Quantität und nicht die Qualität) und Projekte sowie vermehrt die Akquise von Drittmitteln zählen, fällt es vielen schwer, Motivation für die Lehre aufzubringen.

Gute Ansätze gibt es mittlerweile partiell in wenigen Examensvorbereitungsprogrammen. An sehr wenigen Universitäten wurden Lehrprofessuren geschaffen, mittels derer das Problem angegangen wird. Regelmäßig ist die universitäre Ausbildung aber noch immer wenig systematisch und wenig aufeinander abgestimmt, weshalb die Studenten zur Examensvorbereitung in großer Anzahl kommerzielle Repetitorien besuchen. Bei den kommerziellen Anbietern gibt es im Grunde nur wenige wirklich gute Dozenten, die es fachlich mit dem zum Teil didaktisch leider ungeschulten Universitätspersonal aufnehmen können. Es gibt diverse mehr oder minder seriöse kommerzielle Anbieter für die Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung sowie die Zwischenprüfung. Während einige Standortleiter renommierter Unternehmen zumindest in wichtigen Kursen regelmäßig Volljuristen unterrichten lassen, gibt es andere Anbieter, die maßgebliche Kurse von Dozenten abhalten lassen, die gerade einmal die Erste Juristische Prüfung bestanden haben. Einige kommerzielle Anbieter haben dabei schon derart zweifelhafte und zweideutige Namen, dass es Studenten nach Absolvierung der Prüfung in Bewerbungsgesprächen trotz Nachfrage der potentiellen Arbeitgeber peinlich ist, diesen zu benennen.

Im Repetitoriumsmarkt bezüglich der Ersten Juristischen Prüfung wird die Unerfahrenheit der Studenten oft schamlos ausgenutzt. Zumindest der Hauptanteil der Studenten kann – anders als Referendare bezüglich des 2. Examens – bei der Wahl des Vorbereitungsprogrammes nicht wirklich einschätzen, ob die fachliche Kompetenz eines Anbieters bzw. Dozenten besteht oder nicht. Selbstverständlich gibt es einige – wenige – fachlich sehr gute Repetitoren. Häufig wird aber fachliche Inkompetenz übertüncht. Einige Dozenten gehen bei Fragen zu Gegenfragen über, wiederholen ihre Antwort und drehen Studierende solange im Kreis, bis diese ihre Frage vergessen haben. Ist diese Vorgehensweise mit einem souveränen Auftreten verknüpft, funktioniert sie offenbar bestens. Andere Dozenten, welche die Systematik ihres Rechtsgebietes nicht durschaut haben, animieren Studenten zum sinnlosen Lernen irgendwelcher Definitionen – stets unter Betonung, dass sie selbst auswendig lernen mussten, weil dies zum Rechtsgebiet dazugehöre. Dabei merken viele Studenten nicht, dass sie letztlich keine hinreichende Struktur erlangen und für diese Art der Dienstleistung kein Geld ausgeben müssten.

Besonders kritisch wird es, wenn ein Dozent verschiedene Gebiete unterrichtet. Einige wirklich gute Dozenten sind tatsächlich in der Lage, mehrere Rechtsgebiete zu unterrichten. Wenn sich aber Repetitoren einiger kommerzieller Anbieter mit ausgewiesener Ahnungslosigkeit durch ein vermeintliches „Nebengebiet“ eines anderen Rechtsgebietes quälen, ist das höchst bedenklich. Wenn dann bedacht wird, dass einige kommerzielle Anbieter das Niveau bewusst niedrig halten, um den Studenten trügerische Sicherheit zu vermitteln und mehr Geld zu verdienen, kann dies nicht der richtige Weg sein. Insoweit müssten die Universitäten mit Fachkompetenz anstelle der irrwitzigen Hausverbote für Repetitorien antworten. Aber dazu fehlen den Universitäten die Ressourcen.

Allerdings lichtet sich auch der kommerzielle Markt ein wenig. Wegen des breiten Angebotes sind nahezu alle Anbieter zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung gezwungen, zumindest partiell qualitativ minderwertige Dozenten zu einem Stundenlohn von € 20,- einzusetzen. Das führt zu häufigen Dozentenwechseln, denn gute Dozenten unterrichten nicht für derartige Stundensätze.

Im Ergebnis gibt es wenige gute kommerzielle Anbieter zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung, jedoch ist die überwiegende Anzahl der Anbieter mit Vorsicht zu genießen. Die Universitäten wären in der Lage, kommerzielle Anbieter bezüglich der Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung überflüssig werden zu lassen. Allerdings bedürfte es der Ausblendung einiger Eitelkeiten und Streitigkeiten innerhalb der Universitäten und der Veränderung des Systems – zum Beispiel durch die Schaffung der Lehrprofessuren. Es gibt letztlich nur wenige Gründe, warum zum Teil unterhaltsame Dozenten kommerzieller Anbieter trotz regelmäßiger fachlicher Unterlegenheit mehr Zulauf haben als unterhaltsame und fachlich kompetente Dozenten einer Universität. Bei kommerziellen Anbietern erfolgt der Unterricht im jeweiligen Fachgebiet von einem Dozenten und damit aus einer Hand, so dass übergreifende Strukturen geschaffen werden können. Gleiches gilt für die Unterlagen. Wenn es den Universität gelingt, ihr Potential an guten Lehrkräften gezielt einzusetzen und gute Lehrkräfte zu fördern sowie auszubilden, werden kommerzielle Anbieter im Bereich der Ersten Juristischen Prüfung überflüssig werden. Dazu bedürfte es in der Examensvorbereitung jeweils eines Dozenten für das Öffentliche Recht, das Strafrecht sowie das Zivilrecht. Die jeweiligen Unterlagen für den Unterricht müssten von der jeweiligen Person verfasst werden.

Vorbildlich sind dabei nicht etwa – so könnte vermutet werden – die privaten Universitäten. Auch an diesen ist das Examensvorbereitungsprogramm nicht hinreichend aufeinander abgestimmt und eher Stückwerk verschiedener Köpfe, das zum Teil auf alten Examensklausuren, die ohnehin vergangen sind, basiert. Zwar werden die Studenten durch die Vergabe von Credit Points für den Besuch von Veranstaltungen aus dem Examensvorbereitungskurs an manchen Universitäten insoweit gebunden, dass sie anwesend sein müssen, jedoch ändert dies nichts daran, dass das Problem fehlender Grundstrukturen und einer verlässlichen Systematik nicht angegangen wird. Es wird für die Studenten, die dort nunmehr langsam merken, dass die universitäre Ausbildung nicht ausreicht, wohl eher schwieriger, weil sie ihr kommerzielles Repetitorium mit der Pflichtvorbereitung an der Universität vereinbaren müssen.

Ein positives Vorbild und Vorreiter ist sicherlich die Universität Passau, der es gelungen ist, kommerzielle Anbieter durch ein strukturiertes Programm mit Lehrprofessuren nahezu zu eliminieren. Eine beachtenswerte Veranstaltung ist auch die „Aktuelle Rechtsprechung“ der Universität Hamburg, die mit einem Lehrpreis ausgezeichnet und anderweitig bereits mehrfach zu kopieren worden ist, weil mit ihr ein breiter Zuhörerkreis angesprochen wird.

Insgesamt werden universitären Examensvorbereitungsprogramme werden zwar partiell besser. Die Wurzel des Übels wird allerdings meist nicht angegangen. Das Ausbildungssystem müsste langfristig auf Strukturen angelegt werden. Dabei wäre es insbesondere zum Studienbeginn und in der Examensvorbereitung wichtig, im jeweiligen Rechtsgebiet ein Konzept aus einer Hand von Dozenten zu erhalten, das für seine Tätigkeit auch hinreichend honoriert wird. Dabei müsste die Rechtsphilosophie als Grundlage des Rechts einbezogen werden. Eine derartige Umstrukturierung des Systems müsste allerdings mit einer Professionalisierung der Prüfungsämter und vielleicht auch einer Reform der Justiz einhergehen. Denn die Justiz als Basis für angehende Juristen funktioniert – abgesehen von einigen Obergerichten – bei jahrelangen Verfahren und Unterbesetzungen in vielen Bereichen nicht mehr rechtsstaatlich mit der Folge, dass die Akzeptanz für die Justiz in der Bevölkerung zunehmend sinkt. Letztendlich fehlt es dazu allerdings am Geld, denn obwohl der Staat durch stetige Privatisierung bei steigenden Steuereinnahmen zunehmend weniger Aufgaben wahrnimmt, werden Gelder in hohem Maß fehlgeleitet und nicht Bildung, Forschung und Justiz investiert mit der Folge, dass im Bildungs- und Forschungssektor eine gefährliche Drittmittelabhängigkeit entsteht.

 

Dr Heinze & Partner
Dr. Heinze & Partner

Woran erkenne ich einen guten Rechtsanwalt?

Für jemanden, der einen kompetenten Rechtsanwalt sucht, ist es oft schwer, die richtige Wahl zu treffen. So, wie es für einen Juristen zum Beispiel schwierig sein kann, im Bedarfsfall einen kompetenten Arzt zu wählen, ist es für viele Menschen ein Problem, sich für einen Rechtsanwalt zu entscheiden.
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