Eine berufliche Kenntnisprüfung darf wiederholt werden – Erfolg!
Ein Studienplatz im 2. Fachsemester wurde erfolgreich außergerichtlich erlangt.
Der Täuschungsvorwurf wurde entkräftet – Prüfung bestanden!
Ein sehr günstiger gerichtlicher Vergleich wurde zugunsten eines Mandanten erreicht.
Eine Nichtbestehensverfügung im Bereich Jus wurde aufgehoben – Erfolg für den Mandanten.
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind Spezialisten für Prüfungsrecht bzw. Bildungsrecht und haben mittels erfolgreicher Anfechtung erreicht, dass die Verfügung zum Nichtbestehen im Fachbereich Zahnmedizin aufgehoben wurde - die Prüfung darf wiederholt werden!
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind Spezialisten für Prüfungsrecht bzw. Bildungsrecht und haben im Rahmen einer erfolgreichen Anfechtung erreicht, dass die Verfügung zum Nichtbestehen im Bereich Jus (Rechtswissenschaft) aufgehoben wurde - die Prüfung ist bestanden!
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind Spezialisten für Prüfungsrecht und haben im Rahmen einer erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung erreicht, dass die Leistungen aus dem Ausland bei einer Universität anerkannt wurden!
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind Spezialisten für Prüfungsrecht und haben im Rahmen einer erfolgreichen Anfechtung im Bildungsrecht erreicht, dass die Nichtbestehensverfügung Prüfung im Handwerk aufgehoben wurde - ein weiteres erfolgreiches Verfahren!
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind Spezialisten für Prüfungsrecht und haben im erfolgreichen aussergerichtlichen Verfahren (Prüfungsanfechtung Modulprüfung Bachelor) gegen eine öffentlich-rechtliche Hochschule erreicht, dass der Mandant Recht bekam und die Prüfung wegen Befangenheit des ursprünglichen Prüfers durch einen neuen Prüfer neu bewertet werden muss!
