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Rechtsraum
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Öffentliches Recht

Eine berufliche Kenntnisprüfung darf wiederholt werden – Erfolg!

Ein Studienplatz im 2. Fachsemester wurde erfolgreich außergerichtlich erlangt.

Der Täuschungsvorwurf wurde entkräftet – Prüfung bestanden!

Ein sehr günstiger gerichtlicher Vergleich wurde zugunsten eines Mandanten erreicht.

Eine Nichtbestehensverfügung im Bereich Jus wurde aufgehoben – Erfolg für den Mandanten.

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind Spezialisten für Prüfungsrecht bzw. Bildungsrecht und haben mittels erfolgreicher Anfechtung erreicht, dass die Verfügung zum Nichtbestehen im Fachbereich Zahnmedizin aufgehoben wurde - die Prüfung darf wiederholt werden!

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind Spezialisten für Prüfungsrecht bzw. Bildungsrecht und haben im Rahmen einer erfolgreichen Anfechtung erreicht, dass die Verfügung zum Nichtbestehen im Bereich Jus (Rechtswissenschaft) aufgehoben wurde - die Prüfung ist bestanden!

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind Spezialisten für Prüfungsrecht und haben im Rahmen einer erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung erreicht, dass die Leistungen aus dem Ausland bei einer Universität anerkannt wurden!

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind Spezialisten für Prüfungsrecht und haben im Rahmen einer erfolgreichen Anfechtung im Bildungsrecht erreicht, dass die Nichtbestehensverfügung Prüfung im Handwerk aufgehoben wurde - ein weiteres erfolgreiches Verfahren!

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind Spezialisten für Prüfungsrecht und haben im erfolgreichen aussergerichtlichen Verfahren (Prüfungsanfechtung Modulprüfung Bachelor) gegen eine öffentlich-rechtliche Hochschule erreicht, dass der Mandant Recht bekam und die Prüfung wegen Befangenheit des ursprünglichen Prüfers durch einen neuen Prüfer neu bewertet werden muss!