Wir haben in einem aussergerichtlichen Verfahren erfolgreich erstritten, dass Anträge auf Anerkennung der Studienleistungen positiv beurteilt wurden – ein herausragender Erfolg für unseren Mandanten!
Im Verfahren haben wir erreicht, dass unserem Mandanten trotz abgelaufener Frist in das gewünschte Masterstudium immatrikuliert wurde – ein zukunftsweisender Erfolg für unseren Mandanten!
Wir haben in einem aussergerichtlichen Verfahren erreicht, dass der Prüfungsanspruch unseres Mandanten im Bachelorstudium weiterhin besteht. Zudem wurde die weitere Teilnahme an Prüfungen ermöglicht – ein zukunftsweisender Erfolg für unseren Mandanten!
Im aussergerichtlichen Verfahren haben wir erreicht, dass eine erneute Bewertung einer Prüfungsleistung ermöglicht wurde – ein hervorragender Erfolg für unseren Mandanten.
Im aussergerichtlichen Verfahren haben wir erreicht, dass eine Wiederholung einer Prüfung erfolgen darf – ein hervorragender Erfolg für unseren Mandanten!
Wir haben in einem aussergerichtlichen Verfahren im Bildungsrecht erreicht, dass eine belastende Verfügung aufgehoben wurde. Somit erhält unser Mandant die Möglichkeit, die Prüfung erneut abzulegen – ein sehr wichtiger Erfolg für unseren Mandanten!
Im Gerichtsverfahren bei Verwaltungsgericht haben wir erreicht, dass eine Einigung erzielt wurde, durch die unserem Mandanten ein Studienplatz zugewiesen wurde – ein zukunftsweisender Erfolg für unseren Mandanten!
Wir haben im aussergerichtlichen Verfahren erreicht, dass ein Täuschungsvorwurf entkräftet wurde. Damit kann die Masterarbeit nun regulär bewertet werden – ein hervorragender Erfolg für unseren Mandanten!
Im Baurecht haben wir einen wichtigen Erfolg für unseren Mandanten erzielt. Im Verfahren wurde eine Lösung erreicht, nach der das geplante Vorhaben als grundsätzlich zulässig beurteilt wurde – ein zukunftsweisender Erfolg für unseren Mandanten.
Wir haben im aussergerichtlichen Beschwerdeverfahren erreicht, dass die angefochtene Verfügung aufgehoben wurde. Damit wurde unserem Mandanten die Möglichkeit eingeräumt, die Prüfung zu wiederholen – ein hervorragender Erfolg für unseren Mandanten!
