Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben für einen Mandanten erreicht, dass eine Prüfung unter korrigierten Bedingungen abgelegt werden darf. Die rechtliche Position des Mandanten wurde nachhaltig gesichert – ein voller Erfolg.
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben ein positives Ergebnis im Zulassungsrecht erzielt. Im Verfahren zur Zulassung wurde nach vorheriger Nichtzulassung die Aufnahme des Medizinstudiums ermöglicht – ein umfassender Erfolg für den Mandanten.
In einem Fall der Weiterbildung haben wir erreicht, dass eine ablehnende Verfügung aufgehoben wurde. Nach entsprechender rechtlicher Darlegung wurde die Entscheidung zugunsten unseres Mandanten korrigiert. Ein bedeutender Erfolg für unseren Mandanten.
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben im Verwaltungsrecht ein positives Ergebnis erzielt. In einem Verfahren bezüglich einer Berufsprüfung wurde die belastende Entscheidung korrigiert, sodass die Wiederholung der Prüfung möglich wurde – ein voller Erfolg.
Im schweizerischen Verwaltungsrecht wurde ein belastender Entscheid mittels Rekurs erfolgreich korrigiert. Nach erneuter Bewertung wurde die Leistung anerkannt und der Abschluss erteilt – ein voller Erfolg.
Die Spezialisten für Prüfungsrecht haben einen weiteren Erfolg erzielt. Im gerichtlichen Verfahren wurde erreicht, dass die mündliche Prüfung bei einem anderen Prüfer wiederholt werden kann – ein wichtiger Erfolg für den Mandanten.
In einem gerichtlichen Verfahren wurde eine Einigung erreicht, sodass die Prüfungsleistung durch andere Prüfer erneut bewertet wird – ein weiterer Erfolg im Prüfungsrecht.
Nach Anfechtung der ursprünglichen Verfügung und Ausräumung eines Täuschungsvorwurfes haben wir erreicht, dass die Prüfungsbewertung überprüft und neu festgesetzt wurde. Die Neubeurteilung führte zum Bestehen der Prüfung - ein wunderbarer Erfolg für unseren Mandanten.
In einer Prüfungsangelegenheit praktischer Teil haben wir erreicht, dass eine Prüfungsbewertung aufgehoben wurde. Damit wurde eine Wiederholung der Prüfung ermöglicht.
In einer Prüfungsangelegenheit im juristischen Studium haben wir erreicht, dass ein Rücktritt von einer Zwischenprüfung anerkannt wurde. Damit wurde eine erneute Teilnahme zu einem späteren Termin ermöglicht – in bedeutender Erfolg für unseren Mandanten.
