Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben beim Verwaltungsgericht gegen eine Universität geklagt und im Studiengang Psychologie einen Erfolg für ihre Mandantin erzielt.
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind Spezialisten für Prüfungsrecht und haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Schule (Gymnasium) erneut obsiegt, so dass die Prüfung nun als bestanden bewertet wurde.
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind Spezialisten für Prüfungsrecht und haben beim Verwaltungsgericht im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Bachelor erneut obsiegt.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben beim Verwaltungsgericht gegen eine Universität geklagt und im Studiengang Zahnmedizin einen Erfolg für ihre Mandantin erzielt.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben für eine Mandantin ein behördliches Verfahren gewonnen, so dass sie nicht zu ungewünschten Tätigkeiten herangezogen werden kann.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben einem Mandanten geholfen, nicht für ungewollte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst herangezogen zu werden. Dies spart ihm viel unnötigen Aufwand.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben in einem behördlichen Verfahren erfolgreich die Schulnote eines Mandanten in einer schriftlichen Prüfung anheben lassen.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Bachelor erreicht, dass der begehrte Nachteilsausgleich im Eilverfahren beim Verwaltungsgericht angeordnet wurde.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Schule erreicht, dass die Verfügung zum Nichtbestehen der mündlichen Prüfung aufgehoben wurde und die Mandantin die Prüfung wiederholen darf, weil Dr. Heinze & Partner Fehler im Prüfungsverfahren aufgedeckt haben.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Jura erreicht, dass mehrere Prüfungsleistungen zwecks Notenverbesserung durch neue Prüfer erneut bewertet werden - der vom Mandanten gewünschte Erfolg!
