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Verwaltungsrechtsweg bei Prüfungsanfechtungen gegen die Euro-FH (VG Hamburg, Beschluss vom 01.12.2015; Az.: 2 E 6030/15)

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Verwaltungsrechtsweg bei Prüfungsanfechtungen gegen die Euro-FH (VG Hamburg, Beschluss vom 01.12.2015; Az.: 2 E 6030/15)

[title] Verwaltungsrechtsweg bei Prüfungsanfechtungen gegen die Euro-FH (VG Hamburg, Beschluss vom 01.12.2015; Az.: 2 E 6030/15) [/title]

Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze hat für seine Mandantschaft erfolgreich beim Verwaltungsgericht Hamburg geklagt. Soweit Prüfungsleistungen an der Euro-FH angefochten werden, die für die Verleihung des akademischen Grades „Bachelor“ von Bedeutung sind, ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Entgegen der ursprünglichen Auffassung der Euro-FH ist nicht der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet. Zwar ist die Euro-FH privatrechtlich organisiert, jedoch ist sie bezüglich der Verleihung des Bachelorgrades und der damit verbundenen Prüfungsleistungen mit Hoheitsgewalt beliehen im Sinne des Art. 33 Abs. 4 GG. Während eine sogenannte Studienplatzklage bei der Euro-FH bei den ordentlichen Gerichten zu führen wäre, sind Prüfungsanfechtungen dem Verwaltungsrechtsweg zugeordnet, soweit sie auf den Bereich der Beleihung bezogen sind.

Dr Heinze & Partner
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