Der Rechtsanwalt für Verfassungsbeschwerden Dr. Arne-Patrik Heinze hat für seine Mandantschaft eine Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Familie im sinne des Art. 6 GG und das rechtliche Gehör im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG eingelegt.
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Der Rechtsanwalt für Verfassungsbeschwerden Dr. Arne-Patrik Heinze hat für seine Mandantschaft eine Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Familie im sinne des Art. 6 GG und das rechtliche Gehör im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG eingelegt.