MAIL
info@heinze-rechtsanwaelte.ch
TEL.
+41 58 25 52 510
RECHTSRAUM
Anwaltswahl

07.01.2022: Rekurs erfolgreich - Dr. Heinze & Partner

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben erneut ein Rekursverfahren gewonnen. Es handelte sich um ein Verfahren im Kanton Zürich bezüglich einer Hotelfachschule.

Die schweizweit tätigen Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben erneut ein Rekursverfahren erfolgreich für Ihre Mandantschaft beendet - diesmal gegen die Universität Zürich.

Die Spezialisten für Prüfungsanfechtungen Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben erneut in einem Rekursverfahren einen Erfolg erzielt. Nachdem die Universität Zürich zunächst die vollständige Akteneinsicht in die IT-Abläufe verweigert hatte, musste sie nunmehr die gesamten elektronischen Abläufe bei der Onlineprüfung offenlegen.

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner waren mit einem Verfahren gegen eine Kammer in Lübeck erfolgreich und konnten für ihre Mandantschaft einen zielführenden Vergleich erzielen.

Die Rechtsanwälte für Verwaltungsrecht Dr. Heinze & Partner waren beim Oberverwaltungsgericht Bremen mit einer Rechtswegbeschwerde erfolgreich. Inhaltlich ging es um die Besetzung einer Stelle im den öffentlichen Dienst (Konkurrentenstreit), für die ein Arbeitsverhältnis begründet werden sollte - kein Beamtenverhältnis. Während das Verwaltungsgericht Bremen das Verfahren mittels § 17 a Abs. 2 GVG i.V.m. § 173 S. 1 VwGO an das Arbeitsgericht verwies, war die Rechtswegbeschwerde beim OVG Bremen erfolgreich. Das OVG stellte klar, dass das "Ob" unabhängig von der Ausgestaltung des "Wie" als Arbeitsvertrag oder Beamtenverhältnis dem Verwaltungsrechtsweg zugeordnetsei, weil ein Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG zugrundeliegt.

Dr. Heinze & Partner haben für ihre Mandantschaft beim Bundesfinanzhof erneut eine Zulassung der Revision erreicht.

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner führen erneut ein auf Beamtenrecht und allgemeinem Verwaltungsrecht basierendes Verfahren wegen einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner führen für Ihre Mandantschaft erneut ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), weil aus Sicht der Rechtsanwälte durch nationale Behörden unter Billigung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde in erheblicher Weise Persönlichkeitsrechte im Datenschutzbereich verletzt wurden.

Die unter anderem auf Verfassungsrecht und Europarecht spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner führen für Ihre Mandantschaft erneut ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), weil Persönlichkeitsrechte eines Mandanten mangels Datenlöschungen nach Auffassung der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner durch deutsche Behörden verletzt wurden.

Dr. Heinze & Partner sind Rechtsanwälte für Schulplatzklagen und haben in Hamburg für Ihre Mandantschaft während des gerichtlichen Eilverfahrens erreicht, dass dem Mandanten ein Schulplatz an der Wunschgrundschule zugewiesen wird. Nachdem der Mandant einer von ihm bzw. seinen Eltern nicht gewünschten Schule zugewiesen wurde, haben die auf Schulrecht spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner dezidiert rechtlich vorgetragen. Der Wunschschulplatz wurde zugewiesen.